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Schulgemeindeversammlung

Die Schulgemeindeversammlungen finden in der Regel zwei Mal pro Jahr statt, nämlich im Juni zur Abnahme der Jahresrechnung des Vorjahres sowie im November zur Abnahme des Voranschlags und zur Festsetzung des Steuerfusses für das Folgejahr.

Weitere Aufgaben nach Bedarf:

  • Bewilligung von Krediten
  • Erlasse und Änderung von Verordnungen
  • Beitritt zu Zweckverbänden / Abschluss von Vereinbarungen
  • Behandlung von Anfragen und Initiativen

Alle Stimmberechtigten der Gemeinde Oberembrach ab 18 Jahren sind an der Schulgemeindeversammlung zur Teilnahme berechtigt. Eingeladen wird gemäss § 18 des Gemeindegesetzes im Mitteilungsblatt des Embrachertals mindestens 4 Wochen im Voraus. Die Akten werden auf der Gemeindeverwaltung zwei Wochen vor der Schulgemeindeversammlung zur Einsicht aufgelegt.


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